Guten Tag,
vor Geburt meiner Tochter hat mein damaliger Lebensgefährte die Vaterschaft anerkannt und wir haben schriftlich festgehalten, dass meine Tochter zukünftig seinen Nachnamen trägt.
Ein gemeinsames Sorgerecht besteht allerdings nicht. Sie trägt nur seinen Nachnamen.
Nun möchte ich gerne meinen neuen Partner heiraten und auch seinen Namen annehmen. Muss der Vater meiner Tochter ggf. der Namensänderung für sie zustimmen oder entscheide alleine ich die Namensgebung?
LG
von
Kinsky
am 22.02.2017, 09:06
Antwort auf:
Änderung des Nachnamens
Hallo,
wenn überhaupt ist eine Änderung nur möglich, wenn er zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2017
Antwort auf:
Änderung des Nachnamens
ja, der vater muß zustimmen!
Mitglied inaktiv - 22.02.2017, 11:14
Antwort auf:
Änderung des Nachnamens
Er muss zustimmen.
Selbst wenn er das macht ist es zweifelhaft ob dem zugestimmt wird.
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2017, 13:28
Antwort auf:
Änderung des Nachnamens
Ich wundere mich immer wieder, ob die
Ämter so schlecht beraten im Falle von Vaterschaftsanerkennung und Namenswahl.
Oder wollen das die Mütter in dem Moment einfach nicht hören?
von
Tini_79
am 22.02.2017, 20:21
Antwort auf:
Änderung des Nachnamens
@Tini 79
mit war bis dato durchaus bewusst, dass eine Änderung des Nachnamens nicht so leicht durchzuführen ist. Wurde bei der Namensvergabe durchaus aufgeklärt.
Das jetzige Standesamt, bei welchem ich meine Hochzeit mit dem neuen Lebensgefährten angemeldet habe, hat mir allerdings eine andere Aussage gegeben. "Es sei natürlich möglich, den Namen des Kindes zu ändern. Der leibliche Vater muss auch nicht zustimmen, solange er kein Sorgerecht besitzt."
Somit war ich verunsichert, was nun rechtens ist.
LG Kinsky
von
Kinsky
am 24.02.2017, 10:05
Antwort auf:
Änderung des Nachnamens
Ja, es wurde hier schon erwähnt, dass manche Beamten es nicht so genau nehmen und wo kein Kläger...
Wenn es dir so gesagt wird, dann mache es doch einfach, dann würde ich nicht fragen.
von
Tini_79
am 24.02.2017, 10:53