Änderung des Bruttogehaltes nach Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung des Bruttogehaltes nach Elternzeit?

Hallo, am 23.09.endet meine Elternzeit und ich bin mir mit meinen 3 Chefs bis jetzt nicht einig. Ich habe um Reduzierung meiner Arbeitszeit gebeten,das wurde überraschenderweise genehmigt. Ich war darüber sehr erfreut.Als ich dann darum gebeten habe wie denn das mit meinem Gehalt geregelt wird,wurde mir ein völlig anderes Bruttogehalt genannt als das zu meinem letzten passen würde. Ich bin medizinische Fachangestellte und hatte bei 30,8 Std.wöchentlich ein Bruttogehalt von 1750€.Jetzt soll ich für 17 Std.792€ Brutto bekommen. Ich hatte vorher eine leitende Position,war Qualitätsbeauftragte in der Praxis diese Tätigkeit werde ich mit den geänderten Arbeitszeiten nicht mehr aus- führen können aber das heißt doch nicht das mein Gehalt deswegen um fast 200€ reduziert wird,dies würde doch eine Änderungskündigung vorraus-setzen,natürlich im beiderseitigen Einvernehmen. Als Begründung wurde mir eine Änderung der Praxisorganisation und Praxis struktur während meiner Elternzeit genannt. Ich hatte am 08.07.ein persönliches Gespräch,am 14.07.habe ich schriftlich den Antrag auf Änderung der Arbeitszeiten gestellt,am 31.08.2009 habe ich erst Antwort bekommen.Seitdem geht es hin und her,nur schriftlicher Kontakt wird erwünscht.Mir rennt die Zeit davon,ich weiß nicht was ich jetzt machen soll. Ich habe im Jahr 2000 bei einem Arzt angefangen,mit dem habe ich mein Gehalt vereinbart,dann kam 2002 der 2 Arzt dazu,der fand das schon zuviel und der 3 Arzt kam 2006 und der regelt jetzt alles was mit dem Personal zu tun hat.Dieser behauptet das mein Gehalt nie Bestandteil eines Vertrages gewesen sei.Was stimmt,ich habe keinen schriftlichen Vertrag aber den hatte von meinen damaligen Kolleginnen keine. Ich hoffe Sie können mir helfen und einen Rat geben was ich noch tun könnte. Viele Grüsse A.Herrmann

Mitglied inaktiv - 14.09.2009, 14:29



Antwort auf: Änderung des Bruttogehaltes nach Elternzeit?

Hallo, bitte die Hinweise lesen u allgemeiner fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2009



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