Frage: Änderung des Antrages

Ich hatte hier halt gehofft, dass durch Kulanz bzw. Unwissenheit eine Änderung möglich ist. So dass ich quasi die bereits genommenen 2 Monate auf meinen Sohn umgestellt werden und die 2 noch ausstehenden dann auf meine Tochter geändert werden. Aber hierzu habe ich nichts gefunden.

von Rouven am 06.02.2020, 15:35



Antwort auf: Änderung des Antrages

Hallo, das geht leider nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2020



Antwort auf: Änderung des Antrages

Das wird dir aber nichts nützen Da du deine EZ aicv vom Datum her völlig falsch mitgeteilt hast. Wenn der AG das ändert, dann könntest du so eben gerade noch EG für deine Tochter bekommen. Wenn ich richtig liege ist die am 5.03.19 geboren. Damit müsstest du, damit du überhaupt Anspruch auf EG noch hast, EZ vom 5.03.20- 4.05.20 nehmen. Das wäre die letzte Chance für Basis-EG. Sollte der AG dem zustimmen, kannst du das natürlich der EG-Kasse noch mitteilen. Dann wäre EG für deine Tochter möglich. Bei deinem älteren Sohn ist EG aber komplett durch. Da hast du keine Chance mehr.

von Felica am 06.02.2020, 16:17



Antwort auf: Änderung des Antrages

Gerade gesehen. Ist nicht mehr möglich. Du hattest doch bereits 2 Monate für deine Tochter. Damit ist das Thema EG für dich bei beiden Kindern durch. Nachträglich ändern geht auch nicht. Schon deshalb nicht weil die Lebensmonate nicht übereinstimmen. Dein Sohn ist ja an einem 22ten geboren. Es muss aber nach Lebensmonaten genommen werden.

von Felica am 06.02.2020, 16:20



Antwort auf: Änderung des Antrages

Nein, leider nicht. Das Elterngeldgesetz besagt eindeutig, dass Monate, die bereits ausgezahlt wurden, nicht mehr rückabgewickelt werden dürfen. Ausnahmen sind per Gesetz nur in Härtefallen erlaubt, also wenn bspw. eine schwere Krankheit oder wirtschaftliche Notsituation NACH Antragstellung auftritt, die die aktuelle Monatsaufteilung für beide Elternteile unmöglich machen. vgl. § 7 Abs. 2 Satz 3 BEEG.

von Dojii am 06.02.2020, 17:27



Antwort auf: Änderung des Antrages

Hallo, Elterngeld für das erste Kind gibt es nicht mehr. Für das zweite gibt es evtl. eine Möglichkeit, wenn du und die Mutter zusammen die 14 Elterngeldmonate noch nicht verbraucht haben. Als Vater darf man auch mehr als 2 EG Monate beziehen, insgesamt sind es aber nicht mehr als 14. LG luvi

von luvi am 06.02.2020, 23:57



Antwort auf: Änderung des Antrages

Das 2. Kind ist am 5.03.19 geboren.... 12 Monate Mutter sind 5.03.-4.02.20 und 2 Monate Vater 5.03.19-04.05.19 Dann sind doch alle 14 Monate verbraucht

Mitglied inaktiv - 07.02.2020, 06:54



Antwort auf: Änderung des Antrages

Nein Saarlandmami, der Vater hat direkt nach der Geburt des zweiten Kindes Elternzeit genommen und Elterngeld bekommen. Er geht jetzt noch mal in Elternzeit und möchte noch mal Geld. Jetzt habe ich allerdings bei der ersten Fragestellung noch mal nachgelesen. Die Elterngeldstelle hat EG abgelehnt. Dann werden die 14 Monate wohl schon durch sein. Für das erste Kind gibt es kein Elterngeld mehr. Da kann mann auch nichts drehen. LG luvi

von luvi am 07.02.2020, 07:51



Antwort auf: Änderung des Antrages

Sorry Saarlandmami, Natürlich hast du Recht. Wir haben ja schon 2020.

von luvi am 07.02.2020, 07:52



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