Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am 01.03.2018 mein Kind bekommen und auch fristgerecht die Elternzeit beantragt. Nun haben mein Partner und ich entschieden dass cih anstelle von einem Jahr doch die vollen drei Jahre nehmen werde.
Den Antrag habe ich am 20.04.2018 meinen Arbeitgeber zugesendet.
Jetzt kam zurück dass er dem Antrag wegen Fristüberschreitung nicht zustimmt.
Kann er das?
von
Momof2
am 25.04.2018, 12:00
Antwort auf:
Änderung der Elternzeit
Hallo,
ja. Der Antrag wurde zu spät gestellt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2018
Antwort auf:
Änderung der Elternzeit
Ja das ist korrekt.
Der erste Antrag (der für ein Jahr) ist für 24 Monate bindend. Du hast deinem Arbeitgeber also verbindlich mitgeteilt, dass du in den ersten 24 Monaten nur 12 Monate Elternzeit willst und in den Monaten 13 bis 24 wieder arbeiten gehst.
Alle Änderungen innerhalb der ersten 24 Monate benötigen die Zustimmung des Arbeitgebers. Diese Zustimmung hat er verweigert.
Man hat kein Recht auf eine Änderung innerhalb der ersten 24 Monate.
von
Dojii
am 25.04.2018, 12:25
Antwort auf:
Änderung der Elternzeit
hast du den erstantrag erst am 20-4 geschickt oder die änderung? seine verweigerung ist leider korrekt. s. meiner vorrednerin.
von
mellomania
am 25.04.2018, 13:29