Hallo! Wenn die EZ-Meldung deutlich vor Beginn abgegeben wurde, ist es möglich diese noch einmal zu ändern wenn die geänderte Meldung dann 7 Wochen vor dem eigentlichen Beginn beim AG eingeht (also zu dem sonst üblichen Termin)? Muss der AG dann zustimmen oder gilt dann die neue Meldung als wäre es die erste? Es würde sich um eine geringe Änderung (Verschiebung um einen Monat) handeln aber ich denke die "Größe" der Änderung ist hier eher irrelevant. Vielen Dank Lilly
Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 12:18