Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit

Liebe Frau Bader, wenn der Frauenarzt den ursprünglich festgelegten Entbindungstermin um 8 Tage nach hinten verschiebt, zu diesem Zeitpunkt der Arbeitnehmer aber bereits im Resturlaub bzw. ursprünglich berechneten Mutterschutz ist, darf dann der Arbeitgeber diese 8 Tage als unbezahlte Abwesenheit abrechnen und einfach nicht bezahlen? Wenn sich also der Mutterschutz vom zB. vom 10.09. auf den 18.09. verschiebt, der AN durch Resturlaub schon vorher nichtmehr zur Arbeit gekommen ist, kann der AG diese 8 Tage vom Gehalt abziehen? Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße!

Mitglied inaktiv - 07.10.2008, 00:22



Antwort auf: Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit

Hallo, verschiebt sich der ET im Urlaub oder schon in der Mutterschutzfrist? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2008



Antwort auf: Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit

Hallo, die "erste" Mutterschutzfrist hat am 10.09. begonnen, die Bestätigung des neuen Entbindungstermins vom Arzt wurde am 15.09. ausgestellt und kam am 19.09. per post an, woraufhin der AG direkt informiert wurde. die neue mutterschutzfrist hat am 18.09. begonnen. Liebe Grüße!!! Cat1234

Mitglied inaktiv - 07.10.2008, 14:57



Antwort auf: Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit

Nachtrag: die Firma wurde während der Mutterschutzzeit über die Verschiebung des ET informiert. Darf denn überhaupt ein unbezahlter Urlaub eingetragen werden, ohne das zuvor mit dem Arbeitnehmer abzusprechen? Verliert man für diese Zeit die Sozialleistungen (Kranken-, Sozial-, Renten-versicherungsschutz, etc.)?? Viele Grüße, Cat1234

Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 22:34



Antwort auf: Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit

Hallo, wieso denn ein unbezahlter Urlaub? Ich verstehe das immer noch nicht. Also. Sie haben erst Urlaub gemacht u dann den Mutterschutz begonnen. Der ET wurde dann nach hinten erlegt. Soweit richtig? Und die neu entsandene Zeit hat der AG als Urlaub gerechnet? Bitte schreiben Sie mir as oben nochmal. Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2008



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