Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit - NEU

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit - NEU

Hallo Frau Bader, hier nochmal mein Vorgang konkret: ursprünglich war der vom Gyn. errechnete Geburtstermin der 22.10. - dementsprechend begann der Mutterschutz am 10.09. Hiervor hatte ich seit dem 18.08. meinen bezahlten Resturlaub. Am 15.09. erstellte mein Gyn. das Attest, welches an die Krankenkasse geschickt wird um das Mutterschutzgeld zu beantragen. Hier war der neue ET: 30.10. bescheinigt. Dieses Attest kam am 19.09. bei mir an, woraufhin ich meinen AG informierte. Bei meiner Gehaltsabrechnung vom September sah ich, dass mir mehr als nur der Krankenkassenbeitrag des Mutterschutzgeldes fehlte. Ausserdem war darauf eine Position "unbez. Abwesenheiten" aufgeführt. Bei einem Tel. mit der Personalabteilung wurde mir bestätigt, dass die Zeit vom 10. - 18.09. einfach als unbezahlte Abwesenheit vom Gehalt abgezogen wurde, da ich ja in dieser Zeit nicht zur Arbeit erschienen sei. Schliesslich beginne durch den neu errechneten ET die Mutterschutzzeit erst am 18.09. statt am 10.09. Zum Einen fehlt mir nun dieses Geld, zum Anderen wüsste ich gerne, ob mir für die Zeit die Sozialleistungen (Rentenversicherung, Krankenkassenbeitrag etc.) fehlen. Schliesslich war ich am 14.09. beim Arzt - war ich an dem Tag krankenversichert oder muss ich die Rg. jetzt selbst tragen?? Darf der AG einfach über meinen Kopf hinweg unbez. Abwesenheit eintragen und einen Teil meines Gehaltes abziehen?? Ich hoffe diese Erläuterung ist einigermassen klar! :-) Herzliche Grüße, Cat1234

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 00:30



Antwort auf: Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit - NEU

Hallo, Ihnen dùrfen keine Nachteile entstehen. Sie mùssen KK-versichert sein, aber eiegntlich hàtten Sie die spàter ermittelte Zwischenzeit Urlaub nehmen/ arbeiten mùssen. ich wùrde versuchen, da mit dem AG eine gùtliche Einigung zu finden Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2008



Antwort auf: Änderung ET - Auswirkung auf Mutterschutzzeit - NEU

Dagegen musst du vorgehen. Das ist nicht richtig, was dein Arbeitgeber gemacht hast. Den Verlust bekommst er von der Krankenkasse erstattet. Das regeln die untereinander. Aber krankenversichert bist du trotzdem. Es besteht eine sog. Nachversicherung von einem Monat. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 19:41



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