Hallo Frau Bader, mein Exmann und ich haben ein gemeinsames Kind, 6 Jahre. Seit Beginn der Trennung zahlt der den Mindestsatz an Kindesunterhalt. Zum Beginn des neuen Lebensjahres unseres Kindes wurde auch der Unterhalt automatisch von ihm angepasst laut Tabelle. Wir sind beide voll Berufstätig. Mein Exmann ist letztes Jahr im Sommer zu seiner neuen Lebensgefährtin gezogen. Sie arbeitet auch voll und hat aus einer früheren Beziehung ein Kind, 11 Jahre. Nun möchten die beiden im Sommer heiraten. Ändert sich der Unterhaltsanspruch für mein Kind? Wenn ja, was ist zu beachten und wie ist das beste Vorgehen? Eine Urkunde für den Unterhalt liegt mir bereits seit der Trennung vor. Vielen herzlichen Dank!
von mallewu am 24.02.2014, 13:33