Ich befinde mich bis Juni 2019 in Elternzeit und möchte ab März 2018 bei meinem AG einen Minijob bis zum Ende der Elternzeit annehmen.
Ändert sich durch den Minijob bzw. dieser Teilzeitbeschäftigung bei meinem AG etwas an meinem Anspruch auf Weiterbeschäftigung in Vollzeit nach Beendigung der Elternzeit?
von
ninenoir
am 17.12.2017, 12:20
Antwort auf:
Ändert Minijob bei meinem AG innerhalb der Elternzeit etwas an meinem Anpruch
Hallo,
nicht, wenn der TZ-Vertrag auf die EZ befristet ist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2017
Antwort auf:
Ändert Minijob bei meinem AG innerhalb der Elternzeit etwas an meinem Anpruch
nein, ändert nichts.
Mitglied inaktiv - 17.12.2017, 12:42
Antwort auf:
Ändert Minijob bei meinem AG innerhalb der Elternzeit etwas an meinem Anpruch
Jein....
Solange der Minijob auf die EZ befristet ist, ändert sich am VZ-Vertrag nichts. Der ruht weiterhin und lebt nach der EZ normal wieder auf. Mitunter ändern einige aber den VZ-Vertrag selbst in einen Minijob - und damit würde der VZ-Vertrag quasie "gekündigt" werden. Also genau aufpassen was vereinbart wird.
Mitglied inaktiv - 17.12.2017, 13:14