Frage: Änder sich etwas?

Hallo Frau Bader, im Dezember 2011 bekamen mein Lebenspartner und ich unsere Tochter. Ich war in der Zeit beschäftigt in der Elternzeit und seit September 2012 auch wieder im Dienst, bis Dezember 2012, danach war ich im Januar 2013 bis 28. Februar arbeitslos gemeldet. Nun zu meiner Frage, in meinen Abrechnungen steht noch immer die Steuerklasse 1 drin, dass fiel uns erst bei einem Abschluss des neuen Vertrages auf, nachdem wir das gesehen haben, haben wir die Steuerklasse mit meinem Lebenspartner verglichen, bei ihm ist jedoch nur ein halbe Kind eingetragen, dass heißt knapp 1,5 Jahre fehlt uns nun ein halbes Kind. Ich werde das nun ändern lassen und würde gerne wissen, ob sich aufgrund der Rentenversicherung etc. die ja nur mit der Steuerklasse 1 berechnet wurde rückwirkend etwas ändert?! Liebe Grüße und danke im vorraus

von Niveauflexibel am 18.06.2013, 08:11



Antwort auf: Änder sich etwas?

Hallo, bin kein Steuerberater .... Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2013



Antwort auf: Änder sich etwas?

Es bleibt auch bei Steuerklasse1, da ihr zusammenwohnt. Du gilst rein rechtlich nicht als "alleinerziehend" entsprechend paßt das schon. Du solltest halt nur den halben Freibetrag für das Kind noch eintragen lassen. Das was euch an Kinderfreibetrag entgangen ist, könnt ihr IMO über den Lohnsteuerausgleich machen. Falls ihr Elterngeld bezogen habt, seit ihr ja eh dazu verpflichtet. Evtl kann er auch in dem Zeitraum wo du keine Sozialversicherung und Steuern gezahlt hast, das komplette Kind auf Karte nehmen. Würde mich da mal bei einem Steuerfachmann kundig machen. IMO gehört die Frage da auch hin *zwinker* Ist ja Steuerrecht, nicht Familienrecht. Weiß das daher weil wir auch nicht verheiratet sind, und ich deshalb nach der Geburt beim Finanzamt war wegen Steuerklasse. da wurde mir halt gesagt das 1 auch weiterhin gilt, da mit dem Kindsvater zusammenwohnend, plus eben Kinderfreibetrag.

Mitglied inaktiv - 18.06.2013, 15:11



Antwort auf: Änder sich etwas?

Danke für deine Antwort, aber leider muss ich dir sagen, dass ich da andere Informationen habe, die durch meinen Arbeitgeber anders berechnet werden würden, wenn das halbe Kind, was uns fehlt eingetragen wäre, was ja angeblich so sein soll, aber nicht ist :)

von Niveauflexibel am 18.06.2013, 19:32



Antwort auf: Änder sich etwas?

Kann dir halt nur sagen was man mir hier direkt auf dem Finanzamt gesagt hat. Ich bekomme keine Lohnsteuer 2, weil eben mit dem Kindsvater zusammenlebend. Ob verheiratet oder nicht ist dabei egal. Sein Freibetrag wurde auch anstandslos eingetragen. ich bin zur zeit noch im Elterngeldbezug, also eh keine Sozialabgaben. So oder so würde ich mich aber an einen Steuerberater wenden. Und viel Glück. Falls du da was neues hörst, wäre es nett wenn du dich melden könntest. Bin da nämlch damals auch aus allen Wolken gefallen.

Mitglied inaktiv - 18.06.2013, 23:26