Beim durchlesen des Elterngeldantrages ist mir aufgefallen, daß von dem Bruttoverdienst bei der Berechnung des Elterngeldes auch Kirchensteuer abgezogen wird. Da ich kein Kirchenmitglied bin und auch keine Konfession habe kann das doch gar nicht sein. Wie verhält es sich?
von
batschi
am 23.08.2013, 15:18
Antwort auf:
Abzug Kirchensteuer
Hallo,
der Abzug darf nur vorgenommenw erden, wenn man ind er Kirche ist...vllt. auf dem Formular falsch angegeben? Am besten telefonisch klären!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.08.2013
Antwort auf:
Abzug Kirchensteuer
Ist Dein Mann Kirchenmitglied?
von
Andrea6
am 23.08.2013, 18:37
Antwort auf:
Abzug Kirchensteuer
Nein. Wir sind beide keine Kirchenmitglieder.
von
batschi
am 24.08.2013, 07:24