Hallo Frau Bader, Ich habe letzte Woche schon einmal gefragt bzgl. Absicherung / angedrohtem Mobbing am Arbeitsplatz, wenn ich zurück gehe. Ich habe den Tip genutzt und einen schriftlichen Antrag auf 30 Std Teilzeit gestellt. Trotz vorheriger Absage wurde er nun plötzlich doch genehmigt...ich habe nun einen Nachtrag zum AV ab dem 1. Tag nach der EZ vorliegen. Wenn ich diesen nun unterschreibe, habe ich dann trotzdem noch das Recht zum Ende der EZ mit der 3monats-Frist zu kündigen oder verwirke ich dies mit der Unterschrift? Und könnte ich evtl die EZ trotz Nachtrag noch verlängern? Ich muss den Nachtrag diese Woche noch zurückschicken... vielen Dank vorab! LGr sandra616
von sandra616 am 08.09.2015, 11:09