Frage: Absetzung Betreuungskosten

Hallo Frau Bader, Betreuungskosten kann ich ja auch als Mitglied einer eheähnlichen Gemeinschaft geltend machen. Ich habe gelesen, daß jedes Elternteil 750,-- Euro absetzen kann. Heißt das, ein halbes Jahr zahlt mein Freund und das andere halbe Jahr ich, oder kann er das ganze Jahr bezahlen und und ich rechne bei meiner Steuererklärung 750,-- mit an? Handelt es sich bei diesem Betrag um reine Betreuungskosten oder zählen Essensgeld und Beiträge an die Kita mit?? Vielen Dank für Ihre Antwort. Herzliche Grüße

Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 14:00



Antwort auf: Absetzung Betreuungskosten

Hallo, fragen Sie bitte auf der Seite des Steuerberater! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2003



Antwort auf: Absetzung Betreuungskosten

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Mitglied inaktiv - 09.03.2003, 16:49



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