Frage: Abmahnung - gerechtfertigt?

Hallo Frau Bader- ich bin heute aus allen Wolken gefallen als ich aus heiterem Himmel eine Abmahnung bekommen habe. Zur Erklärung: ich sollte aufgrund eines Einstellungsstops alle ausstehenden Bewerbungsgespräche absagen und je nach Wünschen des Bewerbers, die Unterlagen zurückschicken oder - sollte die Bewerbung für einen späteren Zeitpunkt aufrecht erhalten werden - bei uns ablegen. Nun soll es sich so verhalten haben, daß ich zwei Bewerbern die Unterlagen zurückgeschickt habe, obwohl sie ihre Bewerbung bei uns aufrecht erhalten wollten. Leider kann ich nicht mehr zurückverfolgen, ob es wirklich so gewesen ist, zumal es viele Wochen zurückliegt. Nun bekomme ich heute eine "mündliche" Abmahnung, daß ich die Anweisungen nicht befolgt habe und somit unsere Abteilung in ein schlechtes Licht rücke. Außerdem hat mir meine "Chefin" dann noch eine Liste vorgelegt, in der sie alles notiert hat, was ich in den letzten 8 Monaten gemacht habe: z. b. Gähnen ohne die Hand vor den Mund (kein Benehmen am Arbeitsplatz), den Kaffee zu spät gekocht und damit die Gäst zu spät bewirtet (was nicht speziell nur meine Aufgabe ist), das Handy auf dem Tisch (wie übrigens alle meine Kollegen)... Ich arbeite in einem ganz normalen Büro ohne Kundenkontakt und habe ganz sicher ordentliches Benehmen. Ich war total entsetzt, daß sie eine Liste über mich führt...zumal sie mich bisher nie ermahnt hat. Mir ist klar, daß ich mit meiner Chefin so nicht weiterarbeiten kann. Diverse Bewerbungen habe ich schon ausstehen, aber mit dieser Abmahnung... Gibt es eine Richtlinie für Abmahnungen oder kann sie willkürlich ausgesprochen werden? Tut mir leid für den langen Text. Vielen Dank im voraus, angie

Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 19:07



Antwort auf: Abmahnung - gerechtfertigt?

Hallo, hier geht es nur um Fragen r-u-b. Deshalb kann ich Ihnen nur über meine E-Mail helfen (entgeltlich) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2005



Antwort auf: Abmahnung - gerechtfertigt?

Hallo Angie, bin nicht Frau Bader aber eine Abmahnung bedarf (wen vorhanden) der Zustimmung des Betriebsrates.(mit dem ich sofort sprechen würde). Die Auflistungen deiner Chefin sind so auch nicht haltbar da Gähnen ohne Hand vorm Mund u.s.w. keine Gründe sind. Lieben Gruß und gute nerven Heidi

Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 22:14



Antwort auf: Abmahnung - gerechtfertigt?

Du armes Ding! Das scheint ja eine Horror-Chefin zu sein. Also groß helfen kann ich Dir da auch nicht. Ich würde der erhaltenen Abmahnung schriftlich widersprechen und verlangen, dass diese Abmahnung aus Deiner Personalakte genommen wird. Eben, weil es keine Beweise für Deinen Fehler gibt. Die Frage wäre, ob Deine tolle Chefin Beweise hat. Auch sind wir alle nur Menschen und machen mal Fehler. Bezüglich der anderen Liste. Das grenzt schon an Mobbing! Mit dieser Liste kann sie Dir gar nichts! Du sölltest eher zusehen, wie Du zu beweisgründen an diese Liste kommst. Das ist ja echt irre! Stelle Dich mal auf einen Rechtsstreit ein und horte alles! Dann bekommst Du vielleicht wenigstens eine Abfindung als Entschädigung! Auch ich wünsche Dir Nerven wie Drahtseile! Halte durch bis Du was Neues gefunden hast. Ich würde meinen Arbeitseinsatz enorm runterschrauben und auch mal krank werden (im Krankheitsfall kann sie Dir nicht kündigen). Glaube mir, Du brauchst das. So ein Job kann einen echt fertig machen. Ich kenne das aus eigener Erfahrung!

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 00:15



Antwort auf: Abmahnung - gerechtfertigt?

Du, ich muss Dich noch was fragen! Bist Du schwanger? Falls ja, bist Du ohnehin unkündbar! Das wäre noch ein Grund mehr ständig krank zu sein!

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 00:22



Antwort auf: Abmahnung - gerechtfertigt?

Bedarf eine Abmahnung nicht der Schriftform?

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 15:23



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