hallo frau bader, ich habe eine antrag auf kinderzuschlag gestellt. nun erhalte ich heute post, dass dieser abgelehnt wird, aufgrund dessen: ".... Ihr Kind verfügt über Einkommen, das die Höhe des Kinderzuschlages erreicht. Deshalb ergibt sich kein Kinderzuschlag für dieses Kind (§6a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Sätze 1 und 2 BKGG..." wie kann ich dagegen widerspruch einlegen. bzw. wie schreibe ich sowas. es ist nämlich wie folgt: ich habe vor dem erziehungsurlaub algI bekommen. ab 02/07 erhalte ich 300 € erziehungsgeld und das kindergeld (154 €) habe ich sowieso. das ist das einzige geld, was ich bekomme. miete muss ich aber 590 € bezahlen, gut, mein freund unterstützt mich mit der hälfte der miete. wir wohnen aber nicht zusammen und deswegen wollten das amt auch kein vermögensaufstellung von ihm haben. dann wollte das amt noch darlehen über mein auto haben und über div. versicherung. habe ich alles hingeschickt... auch den bew.bescheid vom a.-amt, sowie den abmeldebescheid wg. mutterschaftsgeld. geht das amt jetzt davon aus, dass ich wieder alg beantragt habe?! können die da so einfach von ausgehen? das ich "nur" erziehungsgeld bekomme wissen sie auch nicht. ich möchte nicht alg beantragen, da ich ja jetzt noch nicht weiß, wann ich wieder arbeit gefunden habe und es mir sozusagen "sparen" möchte. wie schreib ich denn da nun am besten den widerspruch? danke schonmal. manja
Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 15:49