Frage: Ablehnungschreiben faktisch falsch

Hallo ich hatte ja schon mal geschrieben. Mein Arbeitgeber hat die Mitteilung, Antrag ist ja das falsche Wort, mit dem falschen Bezug abgelehnt. Abgelehnt wurde mir der Begründung eine Verringerung der Arbeitszeit kann nicht entsprochen werden da die 6 Monate Betriebszugehörigkeit nicht erfüllt sind. Ich habe nie eine Verringerung mitgeteilt, lediglich das ich während der Elternzeit wie vertraglich vereinbart zur Verfügung stehe( § 15 abs. 5 2ter Satz). Sprich ich meine Teilzeit fortsetze. Warum ich jetzt noch nicht reduzieren möchte ist ja unrelevant. Im Arbeitsplan von April stehe ich wie gewohnt drin( EZ beginn wäre der 22.4), obwohl ja angeblich keine Teilzeit möglich ist ? Wie kann ich mich nur verständlich machen? Muss ich es jetzt wirklich den Weg vors Arbeitsgericht gehen.

von QueenMum am 02.04.2020, 13:47



Antwort auf: Ablehnungschreiben faktisch falsch

Hallo, Richtig wäre ja, dass Sie die Verringerung fortführen. Oder ist es so, dass Ihr Vertrag nur über die TZ geht? Dann trifft in der Tat § 15 Abs.5 S. 4 BEEG zu. Dann kann er nichts ablehnen. Dann bleibt nur ein Rechtsanwalt vor Ort. Aber wenn er doch ablehnt - wieso stehen Sie dann im Arbeitsplan? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.04.2020



Antwort auf: Ablehnungschreiben faktisch falsch

Du rufst da an und fragst wie du diese Ablehnung aufnehmen sollst da diese ja nicht das ablehnt was du überhaupt mitgeteilt hattest.

von Felica am 02.04.2020, 14:04



Antwort auf: Ablehnungschreiben faktisch falsch

Danke für deine Antwort. Problem ist nur das man mit dieser Person nicht reden kann. Ich habe schon mehrmals versucht Ihr zu sagen, das es so nicht geht. Vielleicht muss ich dies per Widerspruch machen, am besten an die Personalabteilung. Und dabei wirbt der AG so mit familienfreundlich usw. Bin echt enttäuscht.

von QueenMum am 02.04.2020, 14:36



Antwort auf: Ablehnungschreiben faktisch falsch

Wenn du erst in EZ gehts und später mitteilst, dass du in der EZ deine TZ-Arbeit weiterführen möchtest, ist das sehr wohl ein Antrag und bedarf der Zustimmung des AG "Wenn Sie ihm dies erst später mitteilen, dann brauchen Sie seine Zustimmung, um die Teilzeitarbeit fortsetzen zu können." (familienportal des BMFSFJ).. Das er einen nicht zutreffenden Grund nennt ändert nichts daran, dass er die Weiterarbeit in EZ ablehnt. Das hatten wir hier bei einer anderen Frage auch schon mal und Frau Bader beantwortete dies ebenfalls so, dass der nicht ganz korrekt aufgeführte Grund an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung selbst nichts ändere. Hast du aber mit Mitteilung über deine EZ gleichzeitig! mitgeteilt, dass du innerhalb dieser arbeiten kommst, dann bedarf es keiner Zustimmung des AG.

von cube am 02.04.2020, 14:51



Antwort auf: Ablehnungschreiben faktisch falsch

Darum geht es ja bei mir. Ich habe es im gleichen Schreiben wie die Elternzeit mitgeteilt. Und dieser lehnte dann aus dem falschen Grund ab.

von QueenMum am 02.04.2020, 14:55



Antwort auf: Ablehnungschreiben faktisch falsch

Hm.... die EZ per se kann ja nicht abgelehnt werden. Wenn Du nun im Dienstplan steht, würde ich das als Zustimmung zur TZ in EZ sehen. VG D

von desireekk am 02.04.2020, 15:33



Antwort auf: Ablehnungschreiben faktisch falsch

Ok. Bleibt aber noch der Punkt "6 Monate Betriebszugehörigkeit". Sind die auch erfüllt? Denn der AG verweist ja offenbar auch auf diese als nicht gegebene Grundvoraussetzung. Wenn ja, finde ich die Sache eigentlich ganz einfach: schriftlich darauf hinweisen, dass die Mitteilung über die Weiterführung der Tätigkeit zeitgleich mit Mitteilung über EZ am xxx fristgerecht eingereicht wurde und daher keiner Zustimmung bedarf. Du am xxx wie bereits mitgeteilt kommst. Und dann kommst du pünktlich am Tag x und arbeitest. Ansonsten kannst du ja mal bei der Aufsichtsbehörde anrufen und nachfragen und dich dann auf diese Auskunft berufen. Denn dein AG wird kaum etwas darum geben, was einForum so ausspuckt ;-) Oder aber du hast eine Rechtsschutz und lässt dir über diese einen entsprechenden Anwalt nennen, den du im Zweifel hinzuziehen kannst.

von cube am 02.04.2020, 15:36