Ablehnung vorzeitige Rückkehr des AG in Elterenzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ablehnung vorzeitige Rückkehr des AG in Elterenzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in Teilzeit (18 Wochenstunden) in einem Betrieb angestellt. Ich hatte vor Antritt der Elternzeit den Wunsch nach 3 Jahren Elternzeit genehmigt bekommen. Geburt 16.12.2014- Nun habe ich meinen AG kontaktiert und den Wunsch geäußert zum 01.11.16 wieder in Teilzeit zurück zu kehren. Wir benötigen aus gegebenen Umständen dringend meinen Verdienst. Der AG lehnt ab. Ich bin mir sicher, dass sie mich nicht zurück haben möchten, da sie mit der Schwangerschaft nicht einverstanden war und mich gemobbt hat.... Sie möchte mich bestimmt nach der Elternzeit kündigen. Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Antwort

von törtli am 01.06.2016, 10:06



Antwort auf: Ablehnung vorzeitige Rückkehr des AG in Elterenzeit

Hallo, wollen Sie weniger als die 18 Std arbeiten? Unter 15 Std gibt es eh keinen Anspruch. Am besten woanders mit Zustimmung vom AG einen TZ-Job suchen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2016



Antwort auf: Ablehnung vorzeitige Rückkehr des AG in Elterenzeit

Du kannst um Zustimmung bitten, dass du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber tätig werden kannst und dir dann einen Job bei einem anderen Arbeitgeber suchen.

von chrissicat am 01.06.2016, 10:48



Antwort auf: Ablehnung vorzeitige Rückkehr des AG in Elterenzeit

Hast Du die Ablehnung schriftlich? Dann perfekt. Ab zum Arbeitsamt, melde dich arbeitssuchend und such Dir einen Job den du dann Teilzeit innerhalb der Elternzeit machen kannst. da dein AG dir ja schon abgelehnt hat, kann er dir nur schwerlich die Zustimmung verweigern woanders zu arbeiten innerhalb der Elternzeit. Wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst, ist es recht wahrscheinlich das du ALG in Höhe der Teilzeitstunden welche du arbeiten könntest/willst, bekommst. Wenn alles richtig gut findet ist der neue Job dann genau der richtige und du kannst zum Ende der Elternzeit deinen jetzigen Job kündigen.

Mitglied inaktiv - 01.06.2016, 11:53



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