Frage: Ablehnung einer Haushaltshilfe

Guten Abend, ich bin in der 33. Woche mit Zwillingen schwanger. Mein FA hat nun eine Haushaltshilfe verordnet um eine drohende Frühgeburt zu verhindern. Die Krankenkasse (Heilfürsorge BW) lehnt dies ab, mit der Begründung, daß bei Bettlägrigkeit zu Hause eine Haushaltshilfe erst ab der 5. Woche der Bedürftigkeit gewährt wird; die ersten 4 Wochen ist alles privat zu organisieren. Dies stehe so in der Heilfürsorgeverordnung. Kann man gegen eine solche Entscheidung Widerspruch einlegen? Bzw. kann eine KK einfach festlegen, daß sie trotz ärztl. Attest die Leistung verweigert? Welche Möglichkeiten gibt es noch? (und für alles Mitleser: Freunde, Geschwister, Eltern, Ehemann... scheiden als Haushaltshilfe auf, da sie selber arbeiten oder zu alt sind; es geht um die rechtl. Möglichkeit einer bezahlten Haushaltshilfe über die KK) Mit freundlichen Grüßen, Pureheart

von Pureheart am 13.06.2016, 22:36



Antwort auf: Ablehnung einer Haushaltshilfe

Hallo, ich würde mal Widerspruch einlegen - schon wegen dem anderen Kind und ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Mglk. der Betreuung besteht Liebe GRüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2016



Antwort auf: Ablehnung einer Haushaltshilfe

Hallo Ja. Das haben meine Recherchen eben auch ergeben. Sind weitere Kinder im Haushalt ? Wenn nein, was soll die HH denn machen ? Alternative wäre sonst die Einweisung ins KH wenn der Arzt die Schwangerschaft gefährdet sieht. HH ist wie ein Rezept, die Kasse ist bei vielen Sachen nicht verpflichtet sie zu übernehmen.

von Sternenschnuppe am 13.06.2016, 23:03



Antwort auf: Ablehnung einer Haushaltshilfe

Hallo, ja, ich hab noch eine 2,5jährige. Wer paßt dann 11 Stunden auf die 2,5jährige auf, wenn ich im KH bin? Die Familienhilfe? - meine Tochter wird sich bedanken.... Das ist ja gerade der "Witz": würde ich ins KH müssen, würde ich von der KK die HH und die Kinderbetreuung ab dem ersten Tag bezahlt bekommen. Bleibe ich aber zuHause und man braucht nur einige Stunden am Tag Unterstützung, dann hab ich einen Anspruch erst ab der 5. Woche. Nimmt man die Kosten ins Auge: eine HH ab sofort wäre deutlich günstiger als ein KH-Aufenthalt mit HH und Kinderbetreuung oder eben einer Frühgeburt von Zwillingen... Pureheart

von Pureheart am 13.06.2016, 23:30



Antwort auf: Ablehnung einer Haushaltshilfe

Schreib das vorsichtshalber noch einmal neu, Frau Bader liest selten die Antworten und wird vermutlich fragen ob Kinder im Haushalt sind. Weil ohne Kind dachte ich eben auch : Wofür ? ;-) Mit Kind würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Da muss die greifen. Ist das Kind denn über Dich versichert oder über den Mann? Denken die eventuell da ist kein Kind ? Rufe doch mal an, meist sind sie sehr nett in den Hotlines und lass Dich in die Fachabteilung durchstellen. Irgendwas wird da "hoffentlich " falschgelaufen sein.

von Sternenschnuppe am 14.06.2016, 16:14



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