Mein Arbeitgeber hat mir bereits schriftlich zugesagt, dass er mir die Teilzeit in der ELternzeit genehmigt. Jetzt möchte er mir die Genehmigung zurückziehen, weil ich meine Bitte um Teilzeit damals nicht schriftlich eingereicht habe, sondern nur mündlich vereinbart habe. Geht das? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 09:11