Hallo Frau Bader, meine Frau und ich haben das Angebot der Elterngeldstelle Baden-Württemberg (L-Bank) für den Partnerschaftsbonus angenommen. Der Bescheid für die Monate 19 - 22 2017 wurde nun nachträglich abgelehnt. Als Grund wurde mir nach telefonischer Rückfrage, meine krankheitsbedingter Ausfall von acht Wochen im genannten Zeitraum genannt. Ich hätte somit 0 Stunden, satt den erlaubten 25 - 30 Stunden gearbeitet. Einhergehend mit der Ablehnung wurde mir mitgeteilt, einen nicht unerheblichen Betrag an die L-Bank zurückzuzahlen. Zwischenzeitlich wurde auch der Bescheid für meine Frau abgelehnt. Grund hier, ist die Nichtbewilligung meines Antrages. Auch sie muss einen erheblichen Betrag zurückzahlen. Meine Frage ist nun: Ist es rechtens aufgrund eines unverschuldeten Ausfalls, uns das komplette Elterngeld der Partnerschaftsbonusmonate zu streichen? Immerhin hätte ich die durchschnittlichen Wochenstunden nicht leisten können. Zusätzlich habe ich zur Ermittlung des aktuellen Bescheides eine Bescheinigung meiner Krankenkasse zur Dauer der Krankheit und Höhe des Krankengeldes der L-Bank einreichen müssen. Diese Bescheinigung ist meines Erachtens aber irrelevant, da der Bescheid über das Elterngeld eh abgelehnt werden musste. Haben wir eine Chance diese Geld nicht rückerstatten zu müssen bzw. liegt hier ein nicht unerheblicher Nachteil allgemein für Eltern bei der Voraussetzung zum Partnerschaftsbonus vor?
von Philipp151085 am 10.03.2018, 12:27