Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan im 1. Jahr meiner Elternzeit. Ich habe nach der Geburt meines Kindes bei meinem Arbeitgeber (ein KMU mit ca. 50Mitarbeitern) meinen Antrag auf Elternzeit eingereicht, in dem ich beantragte das 1. Jahr zu Hause zu bleiben und im 2. Jahr für 25h/Woche zu arbeiten. Während der Schwangerschaft teilte ich dies meinem Arbeitgeber auch mündlich mit. 2 Monate vor meinem Mutterschutz wurde eine Elternzeitvertretung eingestellt, deren Vertrag noch 3 Monate laufen würde, wenn ich mit verkürzten Stunden wieder einsteige. Mein Arbeitgeber lehnte nun meinen Antrag für das 2. Jahr ab. Schriftlich mit der Begründung betrieblicher Gründe, mündlich mit der Begründung ich würde meine Arbeit nicht in der reduzierten Zeit schaffen, er könne nicht 2 Fachkräfte beschäftigen und er wüsste nicht, wie sich das Unternehmen und die Arbeitssituation in einem Jahr entwickeln würde. Er bietet mir jetzt einen Wiederstieg mit möglichst geringer Stundenzahl (15-20) an. Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag ablehnen und mir die Stundenzahl vorgeben? Nach diesem 2. Jahr mit verkürzter Wochenarbeitszeit wollte ich gerne wieder in Vollzeit arbeiten. Muss mein Arbeitgeber mir das ermöglichen, oder wäre es theoretisch auch möglich, dass er mich dann kündigt? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße Lia
von Lia83 am 05.04.2016, 17:16