Frage: Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan im 1. Jahr meiner Elternzeit. Ich habe nach der Geburt meines Kindes bei meinem Arbeitgeber (ein KMU mit ca. 50Mitarbeitern) meinen Antrag auf Elternzeit eingereicht, in dem ich beantragte das 1. Jahr zu Hause zu bleiben und im 2. Jahr für 25h/Woche zu arbeiten. Während der Schwangerschaft teilte ich dies meinem Arbeitgeber auch mündlich mit. 2 Monate vor meinem Mutterschutz wurde eine Elternzeitvertretung eingestellt, deren Vertrag noch 3 Monate laufen würde, wenn ich mit verkürzten Stunden wieder einsteige. Mein Arbeitgeber lehnte nun meinen Antrag für das 2. Jahr ab. Schriftlich mit der Begründung betrieblicher Gründe, mündlich mit der Begründung ich würde meine Arbeit nicht in der reduzierten Zeit schaffen, er könne nicht 2 Fachkräfte beschäftigen und er wüsste nicht, wie sich das Unternehmen und die Arbeitssituation in einem Jahr entwickeln würde. Er bietet mir jetzt einen Wiederstieg mit möglichst geringer Stundenzahl (15-20) an. Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag ablehnen und mir die Stundenzahl vorgeben? Nach diesem 2. Jahr mit verkürzter Wochenarbeitszeit wollte ich gerne wieder in Vollzeit arbeiten. Muss mein Arbeitgeber mir das ermöglichen, oder wäre es theoretisch auch möglich, dass er mich dann kündigt? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße Lia

von Lia83 am 05.04.2016, 17:16



Antwort auf: Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

Hallo, Sie haben keinen Anspruch aud Verlängerung Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2016



Antwort auf: Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

Verstehe ich nicht. Hat er nun abgelehnt oder bietet er Dir 15-20 Stunden an ? Wie sollst Du was in 20 Stunden schaffen was laut ihm in 25 nicht zu schaffen ist? Wie lange hast Du Elternzeit angemeldet. Ein oder zwei Jahre ?

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 17:47



Antwort auf: Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

Hallo, hast Du die EZ klar für 2 Jahre gemeldet? Wenn ja: dann hat der AG Pech, denn es gilt (§ 15 Abs. 4, letzter Satz BEEG und man hätte mit 4 Wochen Frist ab Bekanntgabe widersprechen müssen. Gruß D

von desireekk am 05.04.2016, 20:43



Antwort auf: Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

Hallo, mein Arbeitgeber hat den Antrag für das 2. Jahr abgelehnt und mir als Alternative die 20h angeboten. Meine Elternzeitvertretung wird dann wohl erstmal noch weiter beschäftigt. Die Ablehnung meines Antrags erfolgte fristgerecht innerhalb der 4 Wochen. VGA Lia

von Lia83 am 06.04.2016, 08:19



Antwort auf: Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

PS. Ich habe direkt nach der Geburt Elternzeit für 2 Jahre beantragt.

von Lia83 am 06.04.2016, 08:22



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