Hallo,
ich war heute bei dem Arbeitsamt und wollte mich kundig machen wegen der Anmeldung einer IchAG. Es wurde mir von dem Arbeitsvermittler mitgeteilt das meine Meldefrist für Arbeitslosigkeit seit 2 Monaten abgelaufen sei.
Mein Sohn ist am 30.01.2003 3 Jahre alt geworden. Kann das möglich sein und welche Möglichkeiten würden bestehen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Gruß Nuschis
Mitglied inaktiv - 07.05.2003, 10:14
Antwort auf:
Ablauf der Frist für Arbeitslosengeld bzw Anmeldung Ich AG
Hallo,
wegen der Voraussetzungen schauen Sie bitte mal bei www.arbeitsamt.de
Sonst wenden Sie sich bitte noch mal an mich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2003
Antwort auf:
Ablauf der Frist für Arbeitslosengeld bzw Anmeldung Ich AG
War bereits bei dem Arbeitsamt, mir wurde mitgeteilt das die Meldefrist seit 2 Monaten abgelaufen sei. Ich hätte mich direkt nach Ablauf der 3jährigen Mutterschaftszeit Arbeitslos melden müssen.
Da ich bereits zu diesem Zeitpunkt damit befasst war meine Firma aufzubauen habe ich mich nicht arbeitslos gemeldet.
Nun habe ich vor 2 Tagen über die Möglichkeit der ICH AG erfahren und mich sofort mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt. Woher soll man wissen das diese Meldefrist beseht als Leihe.
Wie kann ich weiter verfahren.
MFG
Nuschis
Mitglied inaktiv - 07.05.2003, 14:33