Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 10.09.2019. Mein ET ist der 20.02.2019. Gerne würde ich für mindestens zwei Jahre in Elternzeit gehen. Wie genau ist der korrekte Ablauf? Ich gebe dem AG eine Info, dass ich in Elternzeit für 2 Jahre gehe, bekomme dann bis ca. März 2020 Elterngeld und bin weiterhin in Elternzeit? Oder muss ich mich noch in diesem Jahr bei der Agentur für Arbeit melden, dass ich ab September 2019 arbeitslos bin? Kann ich überhaupt meine zwei Jahre Elternzeit nehmen oder muss ich nach einem Jahr, also wenn das Elterngeld ausgelaufen ist, dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen?
Vielen Dank im Voraus.
von
Sinee
am 09.01.2019, 19:09
Antwort auf:
Ablauf der Elternzeit
Hallo,
nein. Sie beantragen EZ bis zum Ende des Vertrages u stehen dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Die EZ endet automatisch mit dem vertrag
Schauen Sie, ob Sie sich familienversichern können, sonst das EG auf 24 Mo auszahlen lassen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
Antwort auf:
Ablauf der Elternzeit
Nein, Du sagst deinem AG das du bis Vertragsende in EZ bist. Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, endet deine EZ dann nämlich. Ohne AG auch keine EZ. Sollte der AG wider Erwartung verlängern, kannst du natürlich entsprechend länger EZ nehmen.
EG bekommst du wenn du Basis-EG nimmst längstens bis zum 1ten Geburtstag. Lässt du es ganz oder teils splitten in EG Plus, entsprechend länger. Längstens aber 20 Monate EG plus gehen, da sich die beiden Mutterschutzmonate nicht splitten lassen. Kurz vor dem zweiten Geburtstag endet der Bezug also allerspätestens.
ALG1 bekommst du erst dann wenn du dem Arbeitsmarkt weider zur Verfügung stehst, also mindestens 15 Std die Woche arbeiten kannst. Entsprechend anteilig nach dem wie du arbeiten kannst oder willst, also TZ oder VZ. Kinderbetreuung ist dabei Voraussetzung.
Da du nicht in EZ bist nach Vertragsende, bist du nur solange weiterhin krankenversichert wie du EG bekommst. Endet das EG, musst du dich entweder selbst versichern oder sofern möglich dich über deinen Mann krankenversichern. Oder eben die Voraussetzungen für ALG1 erfüllen.
EZ dient dem Schutze von Arbeitnehmern, deshalb hat man auch nur dann Anspruch auf ET wenn man einen AG hat. EG dagegen läuft unabhängig davon weil jeder der weniger wie 30 Std die Woche arbeitet und das eigene Kind bis zu einem bestimmten Alter betreut, darauf Anspruch hat. egal ob mit AG oder ohne.
von
Felica
am 09.01.2019, 19:37