Hallo Frau Bader, ich gehe ab September wieder arbeiten, mein Sohn in die Krippe. Ich habe meinem AG Mitte Mai meinen Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mündlich mitgeteilt. Mitte Juli hab ich nachgefragt, es gab noch keine Entscheidung. Ende Juli hab ich einen Brief geschrieben mit Hinweis auf das Gespräch vom Mai und um Antwort gebeten, bis heute kam nichts. Stimmt es, dass der AG 4 Wochen vorher ablehnen muss, sonst kann ich verkürzen? Kann der AG das dann bzw. wann wieder ändern auf Vollzeit? Ich denke, dass mein Chef diese Frist einfach vergessen hat. Ich bin im Büro (ca. 10-15 Angestellte in der Niederlassung, mit Hauptbüro sind es aber über 100) die einzige Sekretärin, wie hoch würden Sie meine Chancen vor dem Arbeitsgericht einschätzen, die Teilzeit durchzusetzen? Vielen Dank für Ihre Antwort, stillmama
Mitglied inaktiv - 10.08.2004, 08:43