Abholen und Bringen, wem seine Plicht???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Abholen und Bringen, wem seine Plicht???

Hallo, ich habe ne Frage zu dem Abhol und Zurückbringen Thema bei getrennt lebenden Eltern. Also ich und der Vater vom Kleinen 3 Jahre alt sind seit über 2 Jahren getrennt (er ist weggezogen hat nun mit den öffentlichen einen Anfahrtsweg von 35 Minuten mit umsteigen etc) ,seither war die Regelung er holt und bringt ihn was auch immer geklappt hat, seit knapp 2 Monaten haben wir nun das geteilte Sorgerecht :/ seitdem stellt er immer mehr Ansprüche. Großes Thema ich soll ihm den kleinen die hälfte der Strecke entgegenbringen und auch abholen (Fahrtkosten für mich jeweils 10€ hin und zurück). wären jedes zweite Wochenende 20€ im Monat 40€ was mir von meinem eh geringen Einkommen fehlen würde. Begründung von ihm da er und seine Freundin grad gleichzeitig den Führerschein machen haben sie auch kein Geld. (für ein XXl Tattoo auf dem Rücken reicht das Geld aber) Auf meine Aussage das ich ihn ganz sicher nicht jedes mal abhole, kam dann die Aussage " wenn du ihn nicht abholst dann hast du eben Pech gehabt und bekommst Ihn nicht zurück und glaub nicht nur weil ich dann nen Auto habe das ich hier Taxi spiele und dann immer hier her fahre um den Kleinen zu holen. Wie ist das nun mit dem Abholen und Bringen....wenn er weggezogen ist? Ich Danke schon mal im Voraus für die Antwort. Grüße Eve

von werdendejulimami86 am 25.09.2013, 15:59



Antwort auf: Abholen und Bringen, wem seine Plicht???

Hallo, ich würde hier war das Jugendamt einschalten, solche Drohung brauchen Sie sich nicht gefallen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2013



Antwort auf: Abholen und Bringen, wem seine Plicht???

Seine Pflicht, sowohl zeitlich als auch finanziell. Lustiger Geselle, bitte doch das Jugendamt um ein Gespräch um ihm das zu erklären. Wie bringt er sich denn so in Deiner Betreuungszeit ein was das bringen und holen des Kindes zum Kindergarten betrifft ? Biete ihm an sämtliche Bewegungen des Kindes zu teilen und frage ihn welche Tage er dies zwischen dem Umgang übernehmen möchte. Vielleicht fällt ihm dann auf wie albern seine Forderung ist.

von Sternenschnuppe am 25.09.2013, 17:43