Hallo Frau Bader,
ich hatte bis zu Beginn meines Mutterschutzes ( 28. Juni) zusätzlich zu meiner Arbeitsstelle ein Kleingewerbe.
Muss ich dieses zur Berechnung des Elterngeldes angeben?
Und wenn ja, welchen Zeitraum?
Mir wurde gesagt, ich gelte somit als Selbstständig und muss sogar meine Gehaltsabrechnungen vom ganzen Jahr 2015 einreichen, alles was dieses Jahr war würde nicht zählen.
Ich kann das nicht ganz glauben.
Mein Baby kommt doch erst im August.
Wäre über Hilfe sehr dankbar, mache mir Sorgen um alles Mögliche im Moment.
Liebe Grüße
von
CreaDrea1986
am 13.07.2016, 11:59
Antwort auf:
abgemeldetes Kleingewerbe bei Elterngeld angeben?
Hallo,
ja, müssen Sie u es zählt der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2016
Antwort auf:
abgemeldetes Kleingewerbe bei Elterngeld angeben?
Du musst es angeben.
Guck mal die Antwort hier :
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-Gewerbe-vor-Geburt-abmelden-oder-beim-Antrag-nicht-angeben_147736.htm
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2016, 13:53
Antwort auf:
abgemeldetes Kleingewerbe bei Elterngeld angeben?
Hmmm...das passt aber nicht so richtig zu meiner Frage...
ich habe ja ab jetzt kein Kleingewerbe mehr. Ist ja abgemeldet. Und ich habe die ganze Zeit im angestelltenverhältnis gearbeitet.
Heißt doch eigentlich, dass wenn ich es nicht mit angebe eigentlich nix passieren kann. Ist doch mein Pech, wenn ich vergangene Einnahmen nicht mit angebe, oder?
Das ist alles furchtbar kompliziert.
von
CreaDrea1986
am 13.07.2016, 14:30