Frage: Abfindungsberechnung

Hallo, mein Arbeitgeber wird seine Firma schließen und ich soll eine Abfindung bekommen. Diese Abfindung soll mit den Jahren meiner Beschäftigung oder so berechnet werden. Jetzt ist meine Frage, ob die Zeit in der ich mich im Erziehungsurlaub befinde (jetzt das 3. Jahr) auch komplett zu dieser Zeit gerechnet? Ich bin seit 1995 da, also wird meine Abfindung doch auf 7 Jahre Anstellungszeit laufen, oder? Danke

Mitglied inaktiv - 27.09.2002, 14:46



Antwort auf: Abfindungsberechnung

Liebe Mimi, diese Zeit zählt dazu. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2002