Hallo Frau Bader, mein Chef lässt gerade eine Kündigungswelle los, da er wohl Angst vor einer Betriebsratsgründung hat und diesen so klein wie möglich halten will. Mir hat er heute einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung angeboten. Er sagte mir, dass mir bei einer gerichtlichen Einigung 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr zustehen. Jetzt meine Frage, zu Beginn habe ich 7 Jahre Vollzeit gearbeitet, dann war ich 5 Jahre in Elternzeit und seit 2,5 Jahren arbeite ich Teilzeit. Welches Gehalt wird denn zugrunde gelegt? Ich gehe davon aus, dass die Elternzeit in die Berechnung einfließt!? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von wunschkind am 12.03.2012, 14:36