Frage: Abfindung

Hallo Frau Bader, vor ca. 10 Tagen, habe ich mitgeteilt bekommen, daß meine Abteilung zum Ende des Jahres geschlossen wird. Eigentlich war es vorgesehen, das ich, wenn alle Konditionen stimmen, in unsere Zentrale nach Frankreich gehe. Drei Tage später habe ich erfahren, daß ich schwanger bin und der ET der 10.10. ist. Nachdem ich meinem Chef mitteilte, daß ich unter diesen Umständen nicht ins Ausland gehen möchte, kam unsere Personalabteilung auf mich zu. Ich wurde gefragt, wie ich zu einer Abfindung stehe. Ich bin seit drei Jahren im Unternehmen, meine Kündigungsfrist ist 1 Monat. Was muß ich jetzt beachten, bzw. kann ich nach der Entbindung + 8 Wochen gekündigt werden? Das wäre ja noch vor dem Ende des Jahres. Der Sozialplan ist noch nicht fertig gestellt und ich weiß nicht wie ich mich nächste Woche nach meinem Urlaub verhalten soll. Ich danke Ihnen für jede Hilfe. Conny

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 07:43



Antwort auf: Abfindung

Hallo, der Kündigung muss die zuständige Behörde zustimmen. Eine Abfindung ist Aushandlungssache. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2003



Antwort auf: Abfindung

und was ist die zuständige Behörde?

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 12:14



Antwort auf: Abfindung

Die Behörde für Arbeit und Soziales schreibt Dich an und bittet um eine Stellungnahme sofern der Arbeitgeber dort den Kündigungschutz aufheben lassen will.

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 14:39



Antwort auf: Abfindung

Hallo Lunafee, ich danke Dir für deine Info. Conny

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 16:26



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