Hallo Frau Bader, leider habe ich jetzt immer noch nicht verstanden, welches Gehalt zur Berechnung zugrundegelegt wird. Ich habe die letzten 14 Jahre ja nicht komplett als Vollzeitkraft gearbeitet. Würden die ersten 7 Jahre dann mit meinem Vollzeitgehalt mal 0,5 berechnet und meine 2,5 Jahre der Teilzeitbeschäftigung mit diesem geringeren Gehalt mal 0,5? Und Elternzeit als Vollzeitkraft? Danke nochmals.
von wunschkind am 12.03.2012, 15:53