Hallo Frau Bader! Ich bin seit 13 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Moment bin ich bis August 2008 in Elternzeit für meinen zweiten Sohn. Die Geschätstelle meines AG wird im April diesen Jahres in Frankfurt geschlossen. Eine andere Stelle kann mir nur in Köln angeboten werden. Ich kann mich daher laut Sozialplan auf Unzumutbarkeit berufen und bekomme eine Abfindung. Ich habe mir nun schon mal vorab die Abfindung ausrechnen lassen. Sie wurde anhand meines letzten Gehalts berechnet. Nach der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich ein halbes Jahr gearbeitet und zwar reduziert auf eine halbe Stelle. Dann habe ich das zweite Kind bekommen und bin nun wieder in Elternezeit. Ich habe also fast 10 Jahre voll gearbeitet und ein halbes Jahr 50%. Die Abfindung wird aber anhand des halben Gehalts berechnet. Kann ich mich dagegen wehren? Danke für Ihre Antwort. Bettina
Mitglied inaktiv - 05.01.2007, 15:43