Frage: Abfindung

Guten Abend Frau Bader, die Firma, für die ich vor meiner Schwangerschaft tätig war, wurde während meiner noch bis zum 21.3.2006 laufenden Elternzeit von der Muttergesellschaft in den Konzern aufgenommen, d. h. wir gehören jetzt zur AG/zum Konzern und sind keine eigenständige GmbH mehr, sondern ein Verkaufsbüro. Mein Anstellungsvertrag wurde nicht angepasst. In dem Vertrag mit der GmbH gibt es keine Klausel, dass ich konzernweit eingesetzt werden kann. Allerdings habe ich einen bis zum Ende der Elternzeit befristeten Dienstvertrag mit der AG. Das Verkaufsbüro im Norden Deutschlands soll nun in 2 Jahren schließen. Muss man mir einfach einen Arbeitsplatz im Konzernsitz im Schwarzwald anbieten, oder habe ich aufgrund der Entfernung einen Anspruch auf eine Abfindung. Ich wäre dann 18 Jahre für das Unternehmen tätig. Gruß cu

Mitglied inaktiv - 15.04.2005, 21:30



Antwort auf: Abfindung

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen meist einen anderen ARbplatz anbieten. WEnn das wegen der Entfernung nicht möglich ist, wird der AG kündigen. Einen Anspruch auf Abfindung haben Sie nur, wenn es im Vertrag steht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2005



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