Hallo Frau Bader, Während meiner Elternzeit wurde mein Bereich in dem ich gearbeitet habe stillgelegt. Das Regierungspräsidium hat der Kündigung in dieser Zeit zugestimmt. Mein Arbeitgeber hat mir eine freiwillige Abfindung angeboten. Wie ich gelesen habe, hat dies keine Auswirkungen auf mein Elterngeld. Was mich aber interessieren würde, wie wird die Abfindung versteuert? Ich habe für das gesamte Jahr kein Einkommen (mit Ausnahme vom Elterngeld). Wir haben ein Ehegattensplitting. Vielen Dank vorab. Kerstin
von Krümel2511 am 22.03.2019, 14:17