Frage: Abfindung während der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im ersten Jahr der Elternzeit meines dritten Kindes. Meine Firma plant eine Zentralisierung und wird einigen Mitarbeitern eine Abfindung anbieten. Nun stellt sich mir die Frage: wenn ich eine Abfindung erhalte, wie wirkt sich das auf meine Elternzeit aus? Und muss ich mich nach Erhalt der Abfindung bei der Agentur für Arbeit melden? Ich möchte frühestens wieder arbeiten wenn der Kleine 2 wird, also erst ab Sommer 2016 oder später. Vielen Dank für Ihre Mühe! Viele Grüße, Carola1981

von Carola1981 am 21.05.2015, 09:05



Antwort auf: Abfindung während der Elternzeit

Hallo, ihr Arbeitgeber dürfte nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Möglich ist aber ein einvernehmliche Aufhebungsvertrag. dann würde ich mich, auch wenn ich in Elternzeit bin, rein vorsorglich schriftlich bei der Agentur für Arbeit melden. Die Abfindung als Einmalzahlung wirkt sich nicht auf ihre Elternzeit aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2015



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