Frage: Abfindung noch mal!

Hallo, ich hatte Ihnen gestern schon mal geschrieben, jetzt habe ich noch eine weitere Frage! Wenn ich eine Abfindung bekommen sollte, muß ich diese am Ende des Jahres beim Finanzamt versteuern? Dann würde ja nicht mehr viel von einer Abfindung übrig bleiben? Noch mal kurz Infos zum Stand: Erziehungsurlaub endet am 02.01.2003, Firma wurde zum 30.06.02 geschlossen (keine Insolvens oder Konkurs), Mütter die sich im Erziehungsurlaub befinden sind noch nicht gekündigt, sollen jetzt aber auch einen Aufhebungsvertrag mit einhaltung der Kündigungsfrist bekommen! In meinen Arbeitsvertrag stehe die gesetzliche Kündigungsfrist, ich bin seit 11.1995 angestellt. Vielen Dank nochmals Michaela

Mitglied inaktiv - 26.09.2002, 08:33



Antwort auf: Abfindung noch mal!

Liebe Ela, gem. § 3 Nr. 26 EStG sind Abfindungen nur zu versteuern, wenn sie über einen Betrag kommen. Das ist wie folgt: Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 8.181 Euro. Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 10.226 Euro, hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 12.271 Euro; Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2002



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