Frage: Abfindung im Erziehungsurlaub?

Liebe Frau Bader, ich bin seit 2001 im Erziehungsurlaub, der Ende 2003 endet. Ich arbeite in einer Vertriebsfirma in Mainz, die Produktion befindet sich in Bayern. Jetzt habe ich erfahren, das der Vertrieb in Mainz Ende 2002 geschlossen und nach Bayern verlagert wird. Ein Umzug dorthin ist nicht moeglich. Leider hat sich die Firma bis jetzt auch noch nicht bei mir gemeldet. Bevor ich die Sache in die Hand nehme, moechte ich nur ein paar allgemeine Informationen: Wie sieht es in diesem Fall aus? Kann mir gekuendigt werden? Habe ich in diesem Fall ein Recht auf Abfindung? Im Falle einer Kuendigung, wer ueberinmmt Krankenversicherung etc zur Ueberbrueckung bis zum Ende des Erziehungsurlaubs? ( 1 Jahr von 2002 bis 2003). Oder kann man mir einfach eine STelle in Bayern anbieten und wenn ich ablehne, muss ich kuendigen und ich stehe dann voellig mittelos da? Entschuldigen Sie bitte, die schlechte und etwas wirre Formulierung, aber die ganze Sache ist fuer mich sehr komplieziert und ich moechte verhindern "ueber's Ohr gehauen zu werden". Eine Frage noch zum Abschluss: ich habe erfahren, das man selbst im ERziehungsurlaub einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat? Ich dachte immer , nicht, habe auch keines erhalten. Habe ich tatsaechlich Anspruch? Vielen Dank im voraus fuer Ihre Hilfe mit freundlichen Gruessen Tina M.

Mitglied inaktiv - 02.07.2002, 12:48



Antwort auf: Abfindung im Erziehungsurlaub?

Liebe Tina, 1. Inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. 2. Wenn die Firma schließt oder verlegt wird, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU und haben eigentlich keinen Anspruch auf beitragsfreie Beiträge). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält man sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2002



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