Hallo,ein Teil der Fa. in der ich beschäftigt bin, wird verlagert. Die AN, die nicht an den neuen Standort wechseln, erhalten die Kündigung mit Abfindung. Kann auch Schwangeren gekündigt werden + erhalten diese auch die Abfindung? Oder kann erst nach dem MuSch bzw. Elternzeit gekündigt werden? Besteht dann noch Anspruch auf Abfindung? Danke mutti04
Mitglied inaktiv - 03.10.2004, 17:34