Hallo Frau Bader, z.Zt. arbeite ich 20 Stunden die Woche im Rahmen der Elternzeit. Mein Arbeitgeber schließt das Werk zum Ende des Jahres und es wurde ein Sozialplan ausgehandelt. Dieser Plan garantiert eine Beschäftigung bis einschl. 31.12.2004. Zum 04.12.2004 endet meine Elternzeit und ich bin ab diesem Zeitpunkt wieder vollbeschäftigt. Von welchen Bruttolohn wird denn nun meine Abfindung berechnet ? Von dem Lohn vor der Elternezeit ? Wenn ich z.B. nicht gearbeitet hätte während der Elternzeit, hatte ich doch auch kein reduziertes Gehalt für einige Monate !!! Danke für Ihre Info Eva
Mitglied inaktiv - 01.03.2004, 10:37