Hallo Frau Bader, ich bin gerade ein bisschen verwirrt. Bei der Abfindung (wäre jetzt bei einem Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit) wird da die Elternzeit mit angerechnet? Laut Gewerkschaft "ja" Laut Betriebsrat "nein" In meinem Fall hieße das 3 statt 8 Jahre. Und ich hab keine Ahnung wo ich den passenden Paragaphen finde, falls es einen gibt, der das regelt. Liebe Grüße Daggi
Mitglied inaktiv - 25.05.2005, 16:07