Liebe Frau Bader, ich kann mich erinnern, dass im Newsletter von Rund ums Baby ein Gerichtsurteil aufgegriffen wurde, das sich mit dem Thema ob die Elternzeit bei der Abfindungsberechung angerechnet wird, oder nicht beschäftigte. Leider konnte ich kein Archiv der Newsletter finden und habe natürlich meinen auch nicht aufgehoben, sonst könnte ich wenigstens noch das Aktenzeichen nennen. Trübt mich mein Erinnerungsvermögen, oder wurde tatsächlich in diesem Fall die Elternzeit nicht angerechnet. Bedeutet das dann, dass es für alle weiteren Fälle auch gilt, oder muss jeder Fall neu verhandelt werden. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüsse Tanja
Mitglied inaktiv - 01.09.2005, 15:27