Hallo Frau Bader, ich bin seit der Geburt von Kind 1 in Elternzeit (verlängert bis zum Ende des 3. Lebensjahres), arbeite seit dem 1 ½. Geburtstag in Teilzeit mit 50 % bei meinem Arbeitgeber. Seitdem ich im September 2012 bekannt gegeben habe, dass ich schwanger mit Kind 2 bin habe ich ein Beschäftigungsverbot. Die laufende Elternzeit von Kind 1 habe ich zum Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 abgebrochen, mit dem Ziel, dass mein Vollzeitvertrag dann zum 1. tag des Mutterschutzes wieder auflebt und ich nun für die 14 Wochen Mutterschutz als 100% Kraft bezahlt werde. Die Krankenkasse hat bereits ihren Anteil von 13 Euro pro Tag bis zum errechneten Entbindungstermin ausgezahlt. Mein Arbeitgeber hat jedoch nur den Anteil geleistet, der einer 50% Stelle zusteht, obwohl sie dem Abbruch der Elternzeit schriftlich zugestimmt haben. Im Kontakt sprach die zuständige Personalbearbeiterin von Problemen mit der Krankenkasse, die nicht bereit wären mehr zu zahlen. Aber es ist doch der Arbeitgeber, der seinen Teil jetzt wieder erhöhen muss, oder verstehe ich das falsch? Daraufhin sagte die Bearbeiterin, dass sie immer nur in Vorkasse gehen und das Geld durch die KK wieder bekommen, die aber nicht mehr zahlen wollen??? Verstehen Sie das? das ist doch nicht richtig, oder? Gibt es dazu einen Gesetzestext? Liebe Grüße Justine
von justine80 am 24.04.2013, 09:10