Abbruch Elternzeit wegen Geburt 2. Kindes - Übertragung Restmonate möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Abbruch Elternzeit wegen Geburt 2. Kindes - Übertragung Restmonate möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade im dritten Jahr Elternzeit bis Anfang Januar 2012 und arbeite in Teilzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger und das Kind kommt im August zur Welt. 1. Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Antrag gestellt, um die Elternzeit ab dem Zeitpunkt der Geburt des zweiten Kindes abzubrechen. Muss er darauf reagieren (seit drei Wochen warte ich auf eine Antwort) und kann er diesen Antrag ablehnen, z.B. weil ich ein befristetes Teilzeitarbeitsverhältnis während der Elternzeit in Form eines Anhangs zum Vollzeitvertrag unterschrieben habe? Was passiert eigentlich mit dem befristeten Vertrag, endet er automatisch, wenn ich die Elternzeit abbreche oder bleibt er trotzdem bis Januar 2012 erhalten? 2. Ich möchte gerne die Elternzeit abbrechen, um die vier restlichen Monate meiner ersten Elternzeit nicht zu verlieren und auf später zu verlegen. Ist das möglich? In einem ersten Gespräch mit dem Personalleiter wurde mir vor ein paar Wochen signalisiert, das es gar nicht geht. Mir wurde gesagt, dass prinzipiell das dritte Jahr Elternzeit laut Gesetz bis zum achten Lebensjahr verlegt werden könnte. Dies wäre aber nur rein theoretisch, er kenne bis jetzt keinen Fall oder Unternehmen, wo das wirklich geschehen würde. Also, wenn ich nicht die drei Jahre am Stück nehme, verliere ich das dritte Jahr. Kann er das so machen? Kann ich was dagegen tun? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.

von sptzchen am 06.07.2011, 18:26



Antwort auf: Abbruch Elternzeit wegen Geburt 2. Kindes - Übertragung Restmonate möglich?

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2011



Antwort auf: Abbruch Elternzeit wegen Geburt 2. Kindes - Übertragung Restmonate möglich?

Keine Panik! Es geht doch nur um 4 Monate! Da brauchst du fast nix machen. So läuft die erste Elternzeit ganz normal aus. 7 Wochen vorher meldest du die 3 Jahre Elternzeit für dein 2. Kind an und bittest um Zustimmung zur "Übertragung von der restlichen Elternzeit über den dritten Geburtstag hinaus". Dem muss der AG normalerweise zustimmen bzw kann er nur aus dringenden Gründen ablehnen. (Siehe § 15 Absatz 2 BEEG) Heißt: Du lässt die 4 Monate übertragen (man rechnet übrigens tageweise und muss nicht ein ganzes Jahr nehmen) und nimmst sie direkt im Anschluss, also nahtlos! Dann würd ich mit dem AG sprechen, dass ihr von der Teilzeitvereinbarung wieder zurück tretet für den Zeitraum nach der Geburt des 2. Kindes. (falls er nicht will, beantragst du die Verringerung deiner Arbeitszeit auf 0 Std gemäß § 15 Absatz 6 BEEG) Andersherum könntest du selbstverständlich auch deine Elternzeit unterbrechen! Leg deinem Perso-Leiter mal § 16 Absatz 3 BEEG vor! Ich würd an deiner Stelle mal mit der Elterngeldstelle sprechen. Vielleicht macht es tatsächlich mehr Sinn, die 1. Elternzeit abzubrechen. Evtl geht dies sogar zum BEGINN des Mutterschutzes. Du würdest dann zurückfallen auf deinen Vollzeitjob. Es wäre die Frage wie dann dein Mutterschaftsgeld berechnet würde (Vollzeitgehalt?)... Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.07.2011, 21:27



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Übertragung Elternzeit bei Geburt eines 2. Kindes

Hallo Frau Bader, Für unseren Sohn, der am 1.10.16 geboren wurde, hat der Vater Elternzeit für 3 Jahre eingereicht. Nun soll am 1.11.18 ein weiteres Kind geboren werden. Einen Antrag auf Elternzeit für 3 Jahre für das 2. Kind wurde vom Vater wieder gestellt, ebenso einen Antrag auf Übernahme der Elternzeit vom 1. Kind. Der Arbeitgeber hat in ein...


Elternzeit vom ersten Kind nach Elternzeit vom dritten Kind Übertragung möglich?

Guten Tag Ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit. Ich habe zwei Kinder und bin nun wieder schwanger. 1. Kind Beginn Mutterschutz 05.09.2013 Geburt 27.10.2013 Ende Elternzeit regulär 26.10.2016 2. Kind Beginn Mutterschutz 19.01.2016 Geburt 11.03.2016 Ende Elternzeit 10.03.2016 Die verbleibenden 9 Monate von dem 1. Kind wurden m...


Antrag auf Übertragung Elternzeit- Ablehnung- Möglichkeiten

Guten Tag, mein Sohn ist 2014 geboren und ich hatte bis zum 2 Geburtstag bei meinem Hauptarbeitgeber Elternzeit. nun arbeite ich wieder dort. Ich bin am überlegen ob ich nächstes Jahr noch ein Jahr "Elternzeit" nehmen möchte. Da ich kein gutes Verhältniss zu meinem Chef habe und bereits wegen "Sonderurlaub nach dem Gesetzt zur Stärkung des Ehrenam...


Übertragung Elternzeit

Hallo, Muss ich das dritte Jahr Elternzeit bei meinem neuem Arbeitgeber schriftlich übertragen lassen? Ich habe es bei meinem alten Arbeitgeber noch nicht eingefordert oder angemeldet und würde es gerne beim neuen Arbeitgeber zwischen dem Vierten und sieben Lebensjahr nehmen wollen. Ich möchte kein Versäumnis erleben bzw nicht dass das dritte...


Elternzeit Übertragung

Hallo wir haben zwei Söhne (geboren Im Mai 2015 und im Januar 2018) Für den kleineren hat mein Mann drei jahre Elternteilzeit mit 30 Wochenstunden in Anspruch genommen. Für den großen gar keine Elternzeit. Im elternzeitantrag für unseren jüngeren Sohn hatten wir aber geschrieben,dass wir die 12 Monate,die übertragen werden können, übertragen möchte...


Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Übertragung der Elternzeit ablehnen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich damals wegen der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet. Ich würde gerne jetzt die restliche Elternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit von dem zweiten Kind hinten anhängen. Darf der Arbeitgeber meinen Antra...


Übertragung Elternzeit bei neuem Arbeitgeber

Mein 1. Kind ist im Juli 2015 geboren. Somit wurde mir ja automatisch die Elternzeit die ich nicht genommen habe, bis zum 8. Lebensjahr übertragen. Nun habe ich aber die Elternzeit von Kind 1 bei AG "Alt" genommen, während der Elternzeit für Kind 2 dann bereits bei AG "Neu" gearbeitet und schlussendlich dann die Elternzeit durch Aufhebungsvert...


Antrag auf Übertragung der Elternzeit

Hallo! Ich habe 2 Kinder (2014 und 2018 geboren). Nun möchte ich die restliche Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr nehmen, habe allerdings bisher keinen Antrag auf Übertrag gestellt. Stelle ich diesen Antrag habe ich keinen Kündigungsschutz, richtig? Ich möchte so schnell wie möglich Elternzeit nehmen, kann ich die Anträge zusammen stellen? Weil mein...


Übertragung Elternzeit bei neuem AG

Liebe Frau Bader, meine Tochter ist vor dem 01.07.2015 geboren und ich habe für sie 12 Monate Elterngeld in Anspruch genommen. (Damals im Studentenstatus, deswegen keine Elternzeit bei einem AG beantragt.) Nun möchte ich Antrag auf Übertragung von 10 Monaten Elternzeit in mein aktuelles Arbeitsverhältnis stellen. Ist das möglich? AG sagt nei...


Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei...