Hallo Frau Bader,
ich weiß nicht ob sie mir helfen können. Meine Tochter musste wegen einer Nierenbeckenentzündung ins Krankenhaus. Indessen sind wir wieder zu Hause, sie darf aber nicht mehr am Babyschwimmen teilnehmen, da sie noch Antibiotika bekommt und die nächste längere Zeit Schwimmbäder meiden soll. Leider hatten wir erst kurz zuvor einen Babyschwimmkurs begonnen. Die Gebühren wurden im Voraus gezahlt. Ist es rechtens, dass wir jetzt von dem Geld nichts zurückbekommen? Das Schwimmbad beruft sich dabei auf $626/627. Aber wir brechen den Kurs ja aus wichtigem Grund ab und nicht weil wir einfach nicht mehr hin wollen. Daher kann ich es nicht nachvollziehen, dass wir nichts zurückerstattet bekommen.
Gruß
Sunny
von
Sunny_79
am 23.03.2014, 21:00
Antwort auf:
Abbruch Babyschwimmkurs wegen Erkrankung - keine Rückerstattung Kosten
Hallo,
leider kein Anspruch auf Erstattung - der Verein kann ja nicht das Risiko der Krankheit übernehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2014
Antwort auf:
Abbruch Babyschwimmkurs wegen Erkrankung - keine Rückerstattung Kosten
Ja, war bei uns auch so.
Ich habe dann einen gefunden der für mich übernommen hat.
Wollte der Verein zuerst nicht akzeptieren, aber als ich mit Anwalt drohte zahlten sie mir die Differenz aus.
Daher : Aushang machen und Ersatz suchen, bei uns war das erfolgreich.
von
Sternenschnuppe
am 23.03.2014, 22:05
Antwort auf:
Abbruch Babyschwimmkurs wegen Erkrankung - keine Rückerstattung Kosten
Du lebst ib den USA wenn ich $626/627 richtig interpretiere, richtig?
Das ist noch mal eine ganz ganz andere Ausgangssituation und auch Frau Bader wird da wenig bis gar nichts zu sagen können. Die Gesetze sind sa ja schon unterschiedlich ...
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 24.03.2014, 06:31
Antwort auf:
Abbruch Babyschwimmkurs wegen Erkrankung - keine Rückerstattung Kosten
Nachdem der Kurs bereits begonnen hat, hätte der Organisator keine Chance, Ersatz für euch zu finden und bliebe auf dem Verlust sitzen - statt deiner. Also kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten deinerseits.
von
Pamo
am 24.03.2014, 08:31