Frage: Abänderungsklage-Titullierung

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte hat einen Sohn aus erster Beziehung, der nun 7 Jahre alt ist. Mein Freund verdient nicht die große Welt und wir haben nun auch noch Zuwachs bekommen. Finanziell tun wir wirklich alles, zahlen den laufenden Unterhalt(Mindestsatz ans Jugendamt), die Rückstände einer Arbeitslosenzeit(allerdings an ein anderes jugendamt, da die kindesmutter umgezogen ist), einen Schulzuschuss an die Kindesmutter und natürlich unsere laufenden kosten. da das geld aber nicht ausreicht habe ich nun hartz4 beantragt und man hat abgelehnt und mich aufs kinderzuschlag verwiesen. da wir nun mehr unterhalt zahlen sollen habe ich mit dem jugendamt vereinbart das wir den bisherigen mindestsatz weiter zahlen und die differenz gerne eines tages stunden wollen, da wir halt auch noch mit einem kind zusammen leben. das müsse ich erstmal beweisen und soll nun unsere finanziellen verhältnisse offen legen, ok werde ich machen, kein problem. dann sagte man mir frech das wir ja sowieso normalwerweise verpflichtet wären mehr unterhalt zu zahlen und wir ja froh sein können das man uns dazu nicht verdonnert..... nun habe ich an eine abänderungsklage gedacht, denn zur damaligen titullierung des unterhaltes hat mein freund das 3fache(!!!) verdient von dem was er heute verdient und war natürlich damals single. 1.)macht es sinn was ich vor habe?? es ist ja nichts persönliches gegen das kind, aber ich kann weder dem "fremden"(den ich wirklich liebe wie mein eigenes) noch meinem kind irgentetwas außer der reihe leisten. 2.) wie läuft denn so eine abänderungsklage ab?? muss man das bezahlen?? danke im voraus mady

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 19:48



Antwort auf: Abänderungsklage-Titullierung

Hallo, am besten lassen Sie das ùber einen RA laufen, der kann ausrechnen, ob und wieviel zu zahlen ist. Und der reicht die Aenderungsklage ein Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2010



Antwort auf: Abänderungsklage-Titullierung

DU verhandelst mit dem jugendamt??? mangelfallberechnung, das ist kostenlos. frag mal beim jugendamt an. oder besser: dein freund.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 20:12