Ab wann zählt der Unterhaltsvorschuß

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ab wann zählt der Unterhaltsvorschuß

Hallo Frau Bader, habe eine kurze Frage bezüglich dem Unterhaltsvorschuß. Habe gehört das dieser "nur" 72 Monate gezahlt wird. Meine Tochter ist jetzt 18 Monate und ich habe bis jetzt noch keinen Vorschuß beantragt (wollte mit dem Kindesvater keinen Kontakt). Wieviele Monate würde das Amt zahlen, wenn ich jetzt noch einen Antrag stellen würde? (ab jetzt für die nächsten 72 oder nur noch die nächsten 54 Monate). Vielen lieben Dank für Ihre Antwort Gruß Elfilein

Mitglied inaktiv - 28.06.2006, 21:54



Antwort auf: Ab wann zählt der Unterhaltsvorschuß

Hallo, also die 72 Monate fangen an wenn du den ersten Unterhaltsvorschuß bekommst, aber ich denke das ersteinmal das Einkommen des Vaters dargelegt werden muss, egal ob du Kontakt willst oder nicht. Alles Gute!

Mitglied inaktiv - 29.06.2006, 07:46



Antwort auf: Ab wann zählt der Unterhaltsvorschuß

Hi, solange er aber nicht arbeitet, springt doch der Staat ein, oder? Gruß Elfilein

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 13:22



Antwort auf: Ab wann zählt der Unterhaltsvorschuß

Ja klar, solange er nicht am arbeiten ist erhältst du UVG. Alles Gute! Und sieh zu das du das beantragst denn es steht deinem Kind zu!

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 13:24



Antwort auf: Ab wann zählt der Unterhaltsvorschuß

Ich hab halt große Angst eine Lawine ins Rollen zu bringen... Weiß noch nicht so genau, wie es mit dem Besuchsrecht aussehen würde, vorausgesetzt er hätte natürlich Interesse sein Kind zu sehen... Er ist doch schließlich ein Fremder für die Kleine. Also wenn ich dabei sein darf, dann wäre das ja in Ordnung.... Kennst Du Dich da aus???

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 13:34



Antwort auf: Ab wann zählt der Unterhaltsvorschuß

Also du musst das so sehen das IMMER zum Wohle deines Kindes entschieden wird. Das heisst das du dabei bist wenn er die kleine sieht, denn er ist ja ein fremder wie du sagst. Mach dir da mal keine Gedanken man wird nicht sagen das er die kleine alle 14 Tage zu sich holen darf. Denn überleg mal was das für das Kind bedeuten würde. Ich habe viel mit dem Jugendamt zu tun weil die Exfrau meines Mannes nur Stress hat. Und automatisch wenn du UVG beantragst setzen die sich mit dem Vater in Verbindung. Du kannst es auch so machen das der Vater direkt an das Jugendamt bezahlt und die das an dir, dann hast du mit ihm nicht so viel zu tun. Frage einfach mal unverbindlich nach! Liebe Grüße!

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 14:08



Antwort auf: Ab wann zählt der Unterhaltsvorschuß

Genau das habe ich jetzt vor, mich erstmal ausführlich zu erkundigen. Es ist halt alles nicht so leicht, denn einerseits möchte ich gerne das die Kleine ihren leiblichen Vater kennenlernt, andererseits ist mein jetziger Freund (wir leben schon 21 Monate zusammen) für die Kleine der Papa. Puuhh, ist das kompliziert!

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 14:16



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