Meine Frau hat am 12.06.14 ET. Jetzt ist ein BV ausgesprochen. Sie hat neben ihrem Urlaub für 2014 auch noch einige Tage Resturlaub aus 2013.
Kann sie auch die Tage aus 2013 nach der Elternzeit noch nehmen, oder verfallen diese?
von
wolli1958
am 12.02.2014, 11:49
Antwort auf:
Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit
Hallo,
diesen Urlaub kann man in dem Jahr annehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2014
Antwort auf:
Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit
Wenn die Urlaubstage noch beantragt UND genehmigt waren, dann verfallen die Tage nicht.
Der Urlaub kann dann in dem Jahr in dem die EZ endet genommen werden und im kompletten Jahr darauf. Erst danach dürfen die Urlaubstage verfallen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 12.02.2014, 12:46