Hallo,
wir sind vor kurzem von Bayern nach Sachsen(Dresden) umgezogen. Nachdem uns klar war, dass wir nach Dresden ziehen, haben wir umgehend einen Antrag(Elternportal der Stadt Dresden) auf Betreuung unserer beiden Kinder (2 und 4 Jahre) abgegeben (Ende Januar). Wir wollten möglichst ab 01.04 einen Kita und einen Kigaplatz haben.
Es gab zu Beginn nur einen Bescheid dass der bevorzugte Kindergarten keine Plätze frei hat. Wir hatten aber explizit angegeben, dass wir auch gerne Alternativen nehmen würden.
Nach wiederholtem Nachfragen, gab es jetzt einen Bescheid, dass beide Kinder einen Betreuungsplatz ab dem 01.09 haben könnten. Daher jetzt meine Frage:
Ab welchem Zeitpunkt nach Abgabe des Antrags habe ich denn ein Recht auf Betreuung meiner Kinder?
Ich bin momentan arbeitslos gemeldet (mein Partner arbeitet hier) und würde mir gerne eine neue Stelle suchen, was in meinem Berufsfeld auch nicht besonders schwierig ist. Leider ist dies unter den genannten Voraussetzungen nun auch nicht möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass als Konsequenz logischerweise das Alg1 gestrichen werden dürfte (Termin beim Amt nächste Woche)
Daher bräuchte ich dringend Ihre Hilfe und würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Sven
von
ominum
am 22.03.2019, 12:03
Antwort auf:
Ab wann (nach Antrag)hat man Recht auf Betreuungsplatz?
Hallo,
mit den Plätzen können Sie dann ja nichts anfangen.
Schreiben Sie der Gemeinde ein Brief, setzen Sie eine Frist von drei Wochen zur Zuweisung eines Platzes und drohen sie mit Klage.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2019
Antwort auf:
Ab wann (nach Antrag)hat man Recht auf Betreuungsplatz?
Erkläre das den Arbeitsamt dort arbeiten auch keine Unmenschen. Du kannst doxh sagen das ihr Plätze ab dem 1.9. Habt .
Hier gibt es Plätze auch nur zum 1.8.oder 1.9. Je nachdem wann DIE Schule anfängt. Denn zu diesem Zeitpunkt gehen die Großen raus und es ist wieder Platz.
von
kati1976
am 22.03.2019, 12:55
Antwort auf:
Ab wann (nach Antrag)hat man Recht auf Betreuungsplatz?
Wann sie den Platz hat ist dann egal, ohne Kinderbetreuung keinen Anspruch auf ALG1. Also werden die das ALG1 aussetzen bis zum 1.09.
von
Felica
am 22.03.2019, 13:05
Antwort auf:
Ab wann (nach Antrag)hat man Recht auf Betreuungsplatz?
Anspruch hast du ab dem Moment wo du da gemeldet bist, spätestens ab dem 1.04. Also mach denen Druck. jede Gemeinde hat in der Regel Notfallplätze für zugezogene.
von
Felica
am 22.03.2019, 13:07
Antwort auf:
Ab wann (nach Antrag)hat man Recht auf Betreuungsplatz?
Hier läuft das Geld weiter , wenn es ein absehbarer Zeitraum ist. Das wird dannneingetragen das man ab dem Tag vermittelbar ist.
Das weiß ich hier sicher weil ich mal in der Situation war und weil ich lange damit zu tun hatte.
von
kati1976
am 22.03.2019, 13:20
Antwort auf:
Ab wann (nach Antrag)hat man Recht auf Betreuungsplatz?
Agentur und Stadt Dresden kommunizieren miteinander und ich kenne Fälle wo das ALG I gezahlt wurde, Vermittungsvermerk ab 01.09. und gut... sofern Du einverstanden wärst... Du kannst auch auf die Plätze pochen. Viel Erfolg.
von
HeyDu!
am 22.03.2019, 15:06
Antwort auf:
Ab wann (nach Antrag)hat man Recht auf Betreuungsplatz?
So ist es hier auch.
von
kati1976
am 22.03.2019, 17:01