Ab wann muss ich dem Vater unser Kind 3 Monte übers Wochenende mitgeben ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ab wann muss ich dem Vater unser Kind 3 Monte übers Wochenende mitgeben ?

Ich habe angst der Vater möchte ihn wenn ich abgestillt habe jedes zweite Wochenende haben muss dazu sagen wir waren nur kurz zusammen er darf ihn ja sehen aber ich habe angst davor ihn ihm mitzugeben muss ich das wirklich bin verzweifelt er meint ich muss sagt sein Anwalt und wir waren schon vor der Geburt getrennt da her Ist Die Bindung nicht da wenn er größer ist okay aber ab wann muss ich gibt es da was vom Gesetz her

von Ricky2501 am 18.09.2015, 21:01



Antwort auf: Ab wann muss ich dem Vater unser Kind 3 Monte übers Wochenende mitgeben ?

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, dass die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Das Kind muss im Normalfall auch dann zum Vater, wenn es nicht will. Hier ist es Aufgabe der Mutter, auf das Kind entsprechend einzuwirken. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife - Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2015



Antwort auf: Ab wann muss ich dem Vater unser Kind 3 Monte übers Wochenende mitgeben ?

Was zwischen Euch war oder nicht ist nicht die Frage. Er ist der Vater dieses Kindes. Für immer, unabhängig Eures Beziehungsstatus. Und er kann sein Umgangsrecht einklagen. Es muss ja nicht gleich das ganze Wochenende sein, startet doch mit einer Übernachtung alle zwei Wochen und zwischendrin immer mal den Nachmittag. Offenbar will er sich kümmern, Zeit mit seinem Kind verbringen. Wie soll denn Bindung entstehen, wenn die Zeit so begrenzt wird ? Je eher das Kind da rangeführt wird, desto leichter ist es für das Kind und wird Normalität. Wie sehen die Umgänge denn jetzt aus ? Wie oft ? Wie lange ? Versorgt er es alleine mit wickeln etc. ? Bezieh ihn ein, gebe den Beiden Zeit alleine und schaut wie es läuft. Wenn Du abgestillt hast, dann spricht rechtlich nix dagegen, hängt aber auch immer vom Richter ab. Dazu würde ich es an Deiner Stelle nicht kommen lassen, ihr werdet noch sehr sehr lange gemeinsam Eltern sein.

von Sternenschnuppe am 19.09.2015, 09:19



Antwort auf: Ab wann muss ich dem Vater unser Kind 3 Monte übers Wochenende mitgeben ?

Ich möchte ihm den Umgang ja nicht verwehren aber gleich über Nacht hab ich halt Angst habe noch kein vertrauen In ihm. Momentan hab ich ihm angeboten jeden Freitag Und jeden zweiten Samstag. Das reicht ihm Nicht sagt er , möchte jedes zweite woblende den Ganzen Tag da sein habe aber noch einen größeren Sohn Muss ich ihm diese zeit einräumen... Und nein allein verbringt er Keine Zeit noch nicht da ich ja noch Still Muss ich meinem Tag jetzt nach ihm richten möchte ja das er ihn irgendwann Auch mitnehmen Kann Aber Jetzt ist mir das zu früh Und Habe Auch bedenken Wegen seinem Hund und ob er ihn hört Wenn er nachts weint den Wecker hat er auch nie gehört ach so viel spricht von meiner Seite dagegen hab doch auch nur angst..

von Ricky2501 am 19.09.2015, 20:54



Antwort auf: Ab wann muss ich dem Vater unser Kind 3 Monte übers Wochenende mitgeben ?

Achso Freitags von da an wie er kann bis spätesten acht weil da geht er schlafen und samstags Hab ich ihm angeboten von neun bis drei gewickelt hat er schon ein zwei mal versuch ihn ja mit ein zu binden aber das nicht so leicht

von Ricky2501 am 19.09.2015, 21:14



Antwort auf: Ab wann muss ich dem Vater unser Kind 3 Monte übers Wochenende mitgeben ?

Sorry, ich will Dir nicht zu nahe treten. Aber wann hört er ihn denn in der Nacht ? Wenn er 3 ist, oder 9 oder 12 ? Das sind Ausreden. Müsstest Du Dich beweisen als Du das erste Kind mit nach Hause bekommen hast ? Er kommt offenbar regelmäßig zu Euch, er will sich um sein Kind kümmern, da kämpfen andere vergeblich drum. Mein Großer ist fast 9, sein Vater wollte ihn nie sehen, bis heute ! Du hast mit ihm geschlafen, Du hast Dich von ihm schwängern lassen, und nun muss er beweisen dass er sich um sein Kind kümmern darf ? Jetzt legt ihr beide die Steine für Eure zukünftige Elternzeit, und die wird noch recht lang sein. Daher noch einmal : Bezieh ihn ein, schick ihn mit dem Kinderwagen um den Block, lass ihn das Kind ins Bett bringen und baden, wickeln. Nenne ihm Deine Ängste ohne Vorwürfe, und geh auf ihn zu. Bis Du abgestillt hast ist es ja noch etwas hin, das kann man bequem ausweiten, sodass die Übernachtung der letzte Schritt ist. Er wird seinem Kind nichts Böses wollen, Du bist erreichbar wenn was ist. Verbau es nicht, denn dann ruft er Dich nicht an wenn was sein sollte, weil Du ihn aktuell ja eh als unfähig siehst. Welch Mann würde da zugeben wenn er es dann wirklich mal ist. Meine Meinung dazu, aber über kurz oder lang wird auch jedes Gericht so entscheiden. Eure Elternebene ist dann aber vermutlich unwiderruflich kaputt. Und das ist nicht im Interesse Eures Kindes.

von Sternenschnuppe am 19.09.2015, 21:26