Hallo Frau Bader ! Ich habe eine (rechtliche)Frage. Mein Sohn ist nun 7 Jahre alt. Natürlich spielt er hinterm Haus auf unserem Spielplatz auch ohne dass ich ihn beaufsichtige.Aber dort kann ich ihn immer erreichen.Zur Schule geht er auch allein.Nun meine Frage.Er möchte sich desöfteren auch mit Freunden z.B auch auf anderen Spielplätzen verabreden,diese liegen aber weiter von uns entfernt.Ab wann darf ich ihn dorthin allein gehen lassen?Wie sieht das dann mit der Verletzung der Aufsichtspflicht aus wenn etwas passieren sollte?Ab wann darf man sein Kind rechtlich ohne Beaufsichtigung allein draussen spielen lassen? Vielen Dank für eine Antwort !
Mitglied inaktiv - 22.02.2006, 06:10