Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in wenigen Tagen und ich habe mir mein Bein gebrochen. Voraussichtlich werde ich für ca. 5-6 Wochen krankgeschrieben werden müssen. Ich bin erneut schwanger und es zeichnen sich bereits Komplikationen ab. Nun meine Fragen: 1) Erhalte ich meinen ursprünglichen Lohn trotz dass ich sofort nach der Elternzeit eine AU einreichen muss? 2) Was geschieht wenn ich nach 6 Wochen wegen des Beinbruches schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben werden muss? Ab wann muss ich mit Krankengeld rechnen? Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Mühe und herzliche Grüße !
von Mom04 am 02.04.2019, 20:22